Schulordnung

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1. Allgemeines:

Die Schulordnung / Hausordnung ist ein fixer Bestandteil im Organisationsablauf der Schule und daher einzuhalten.

Anordnungen der Lehrpersonen und des Reinigungspersonals ist Folge zu leisten.

Die Teilnahme am Unterricht, sowie an den unverbindlichen Übungen und der Nachmittagsbetreuung, für die das Kind angemeldet wurde, ist verbindlich.

Für Wertgegenstände (Schmuck, Geld, Handy, u.Ä. …) wird bei Verlust oder Beschädigung keinerlei Haftung übernommen.

Die Mitnahme von elektronischen Geräten (inkl. Smartwatch) ist untersagt. Handys sind ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren.

Fahrräder und Scooter (ab 8 Jahren) werden im Schulhof, in die dafür vorgesehenen Ständer abgestellt. Bei Diebstahl oder Beschädigung übernimmt die Schule keinerlei Haftung.

Am gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot.

2. Unfallvermeidung / Sicherheit:

Das Laufen, sowie Drängen und Stoßen ist im Schulhaus verboten.

Ohne Erlaubnis einer Lehrperson darf das Schulhaus nicht verlassen werden.

Das Halten und Parken vor der Schule und im Bereich des Fußgängerüberganges ist nicht gestattet.

Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

Kaugummis und Lutscher sind auf Grund der Verletzungsgefahr verboten.

Das Hantieren mit Steinen oder Stöcken ist am gesamten Schulgelände untersagt.

Das Klettern auf Zäune, Stangen, Mauern und Fußballtore ist nicht gestattet.

Das Spielen auf der Zuschauertribüne des Fußballplatzes ist nicht erlaubt.

3. Aufsichtspflicht:

Die Aufsichtspflicht des Lehrpersonals beginnt um 7:45 und endet nach Unterrichtsschluss. Unterrichtsbeginn ist um 8:00.

Die Frühbetreuung durch das Reinigungspersonal findet zwischen 7:00 und 7:45 nur nach Anmeldung zu Schulbeginn statt.

Die Klassen, der Turnsaal, der Werkraum und das Lehrerzimmer dürfen von Kindern nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.

Vergessene Schulsachen dürfen nach dem Unterricht nicht aus den Klassen geholt werden.

4. Gutes Benehmen und der Umgang miteinander:

Im Schulhaus begegnen sich alle Menschen mit Respekt, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft.

Wir grüßen einander und verhalten uns anderen gegenüber so, wie wir es für uns selbst gerne hätten.

Konflikte versuchen wir ohne Drohungen und Gewalt zu lösen.

Wir versuchen im Gespräch Lösungen für Probleme zu finden und verzichten dabei auf Schimpfwörter.

5. Ordnung und Sauberkeit:

Das Tragen von Hausschuhen ist verpflichtend und sie müssen vor dem Verlassen des Schulgebäudes in die dafür bereitgestellten Taschen gesteckt werden.

Das Tragen von Kopfbedeckungen (Kappen, Mützen, Kapuzen, …) und unangemessener Schulkleidung (z.B. Miniröcken, Hotpants o. Ä.) während des Unterrichts ist untersagt.

Die Schulsachen, der Arbeitsplatz und der Garderobenplatz müssen in Ordnung gehalten werden.

Die Pausen sind dazu da, um die Jause zu essen und auf die Toilette zu gehen.

Die Toiletten sollen sauber gehalten werden und sind kein Aufenthaltsraum. Vor dem Verlassen ist es wichtig, sich die Hände zu waschen.

Das Eigentum anderer wird nicht beschädigt und es wird sorgsam damit umgegangen.

Tische und Wände dürfen nicht bemalt oder zerkratzt werden. Angerichtete Schäden müssen wieder gut gemacht werden. Gegebenenfalls müssen die Eltern die Kosten für die Instandsetzung übernehmen.

Nach Unterrichtsschluss muss die Klasse in Ordnung gebracht werden.

Vor dem Verlassen der Klasse müssen die Sessel in die dafür vorgesehenen Halterungen gehängt werden.  

6. Plichten der Eltern:

Die Erziehung ist nicht nur Aufgabe der Schule, sondern liegt hauptsächlich im Verantwortungsbereich der Eltern.

Es ist seitens der Eltern dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder pünktlich zum Unterricht erscheinen.

Die Eltern helfen den Kindern dabei, die Schulsachen vollständig und in Ordnung zu halten.

Bedeutsame Änderungen (Telefonnummern, Wohnortwechsel, Obsorge, …) müssen unverzüglich gemeldet werden.

Nachrichten auf schoolfox gelten erst als gelesen, wenn sie vom Empfänger aktiv bestätigt wurden.

Die Beantwortung von Nachrichten (per schoolfox) oder das Abholen von Unterrichtsmaterialien (im Krankheitsfall) kann ausnahmslos erst nach Ende des Unterrichts erfolgen.

Die Erledigung der Hausübung ist von den Eltern zu kontrollieren, das gilt auch für die Kinder, die die Lernstunde am Nachmittag besuchen.

Die Lernstunde ist verpflichtend und darf nicht verlassen werden (z.B. Musikschule, Hip Hop, Fußball, …)

Die Kinder werden von den Eltern vor dem Schultor entlassen bzw. empfangen.

Das Schulgebäude ist nur nach Terminvereinbarung mit einer FFP2 – Maske zu betreten.

Krankmeldungen sind ausnahmslos schriftlich (per schoolfox), am ersten Tag des Fernbleibens an die Klassenlehrerin zu übermitteln. Dies erfolgt unter Verwendung der Mitteilungsart „Abwesenheit“. Ab dem 2. Tag der Abwesenheit wird eine Bestätigung vom Arzt benötigt.

Ansuchen um Schulfreistellung dürfen nur schriftlich und aus triftigen Gründen gestellt werden.

Das Fernbleiben von der Nachmittagsbetreuung ist ebenso schriftlich zu entschuldigen (per schoolfox).

Turnbefreiungen müssen auch schriftlich (per schoolfox) erfolgen.

7. Folgen bei Nichteinhaltung der Schulordnung /Hausordnung:

Bei Nichteinhaltung der Schulordnung / Hausordnung erfolgt eine Entschuldigung.

Eltern können zu einem Gespräch in die Schule bestellt werden.

Bei mehrmaligen Verstößen kommt es zum Ausschluss von Veranstaltungen oder der Nachmittagsbetreuung.

Der angerichtete Schaden oder die Verunreinigung wird wieder gut gemacht. Wenn es notwendig ist auch mit Hilfe der Eltern.